1 Allgemeiner Teil
1.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von der Käppeli Digital AG erbrachten Leistungen und/oder Lieferungen. Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten auch dann, wenn die Käppeli Digital AG den Auftraggeber/Besteller/Käufer („Auftraggeber“) im Rahmen des Vertrages auf die unter kaeppeli.ch abrufbaren AGB hingewiesen hat, ohne dem Vertrag eine ausgedruckte Version beizulegen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen – insbesondere die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers – bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Käppeli Digital AG. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Käppeli Digital AG in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers dessen Auftrag und/oder Bestellung vorbehaltlos annimmt und/oder widerspruchslos Zahlungen tätigt.
1.2 Vertragsschluss
Die Angebote der Käppeli Digital AG verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen schriftlichen Willenserklärungen der Käppeli Digital AG abweichenden mündlichen Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Angestellten, Zustellenden etc. abgegeben werden, sind für die Käppeli Digital AG nicht verbindlich. Der Inhalt der von der Käppeli Digital AG verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
Enthält die Auftragsbestätigung der Käppeli Digital AG Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Vertragspartner genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich widerspricht.
1.3 Abnahme
Die Leistungen der Käppeli Digital AG müssen vom Auftraggeber innerhalb von 5 (fünf) Tagen abgenommen werden.
1.4 Leistungszeit
Die Frist der Ablieferung der Arbeitsergebnisse richtet sich nach den Bestimmungen des Vertrages. Benötigt der Auftragsnehmer für die Erbringung der vereinbarten Leistungen Auskünfte oder Unterlagen des Auftragsgebers oder eines Dritten, so beginnt der Fristenlauf erst nach Eingang der Unterlagen. Unterlässt der Auftragsgeber eine ihm obliegende Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, so verlängert sich die Frist zur Ablieferung der Arbeitsergebnisse um den entsprechenden Zeitraum.
1.5 Eigentumsverhältnisse
Das Eigentum an Hardware, welche beim Auftraggeber installiert werden, gehen mit Begleichung der dafür ausgestellten Rechnung auf den Auftraggeber über, sofern diese nicht vermietet werden. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung verbleibt das Eigentum bei der Käppeli Digital AG. Ausserdem behält sich diese das Recht vor, bei der hierfür zuständigen Stelle ihren Eigentumsvorbehalt registrieren zu lassen.
1.6 Abrechnungsmodalitäten
Der Rechnungsversand erfolgt per Mail oder per Postversand an die im Vertrag definierte Adresse.
Sämtliche Rechnungen der Käppeli Digital AG hat der Auftraggeber innert 30 Tagen ab Zustellung zu bezahlen. Bei Nichteinhalten des Zahlungstermins ist ohne weitere Mahnung ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit ein Verzugszins von 5% p.a. zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen Mahngebühren von CHF 200.- anfallen. Überdies kann die Käppeli Digital AG sämtliche Tätigkeiten bis zur Zahlung und der Leistung einer angemessenen Vorschusszahlung einstellen oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
Die Verrechnung mit einer Gegenforderung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Käppeli Digital AG zulässig.
Beim vereinbarten Preis handelt es sich nicht um einen Pauschal- bzw. Fixpreis, sondern um eine der zu erwartenden Arbeitsleistung entsprechenden Entschädigung. Sollte zwischen den Parteien ein Stundensatz vereinbart werden, versteht sich dieser, soweit nichts Anderes vermerkt wurde, in Schweizer Franken, ohne Mehrwertsteuer, allfällige sonstige Gebühren, Nebenkosten und Spesen sowie in Zusammenhang mit dem Projekt für den Auftraggeber erworbene Softwarelizenzen.
Sofern die Parteien nichts schriftliches Vereinbaren, kann die Käppeli Digital AG nach freiem Ermessen entscheiden, ob sie ihre Aufwendungen monatlich, bei Projektende oder mittels Akonto-Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen abrechnet.
1.7 Gewährleistung
Sollte bei der Käppeli Digital AG innerhalb von 5 Tagen seit der Abnahme keine schriftliche Rüge zugehen, gelten die Leistungen als genehmigt. Allfällige Gewährleistungsansprüche sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Im Falle eines Mangels kann die Käppeli Digital AG verlangen, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen. Solche Nachbesserungsleistungen umfassen aber weder Instandsetzung noch erhöhten Aufwand infolge von Unterlassungen oder Fremdeinflüssen wie etwa Veränderung der Systemumgebung, fehlerhafte Bedienung, unzureichende System- und Hardwarewartung bzw. Datensicherung, welche vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind.
Für sämtliche Erfassungen, Modellierungen, Darstellungen, Vermessungen etc. gilt eine Toleranzmarge von bis zu 5% Abweichungen, welche diese Toleranzmarge nicht überschreiten, stellen keinen Mangel dar.
Sollen die Leistungen der Käppeli Digital AG einem bestimmungsgemässen Gebrauch eignen, so bedarf es hierfür eine vorherige schriftliche Vereinbarung. Ist dies nicht gegeben, übernimmt die Käppeli Digital AG auch dann keinerlei Gewähr für die Eignung zu einem bestimmungsgemässen Gebrauch, wenn sie über den angedachten Verwendungszweck ihrer Leistungen informiert wurde.
Für von Dritten wie z.B. vom Auftraggeber, von der Bauleitung oder dem Architekten zur Verfügung gestellte Daten übernimmt die Käppeli Digital AG keine Gewährleistung.
Die Ansprüche des Auftraggebers infolge sogenannter verdeckter Mängel verjähren, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wurde, mit Ablauf von einem Jahr. Verjähren die Ansprüche des Auftraggebers gegen die übrigen an der Planung und Ausführung des Objektes Beteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit den von der Käppeli Digital AG erbrachten Leistungen zum gleichen, früheren Zeitpunkt.
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen.
1.8 Vertragsauflösung / -kündigung
Neben den im Gesetz vorgesehenen Gründen ist die Käppeli Digital AG insbesondere auch bei Annahmeverzug, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als zwei Monate durch den Auftragsgeber oder bei Vereitlung der Leistung durch den Auftragsgeber, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Tritt der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so hat die Käppeli Digital AG die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen.
Für den Fall des berechtigten Rücktrittes des Auftraggebers steht der Käppeli Digital AG nur das Entgelt für die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen zu.
Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenem Brief zu erklären.
2 Besondere Dienstleistungsbezogene Bestimmungen
2.1 Geomatik
- Die Käppeli Digital AG verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung.
- Der Auftragsgeber ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben.
- Der Auftragsgeber holt die für die Erbringung der Leistungen notwendigen Auskünfte von beteiligten Behörden, Institutionen und Dritten selbst ein und führt die erforderlichen Erhebungen selbst durch. Nur im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung wird er hierbei durch die Käppeli Digital AG unterstützt.
- Falls erforderlich, erteilt der Auftragsgeber eine besondere schriftliche Vollmacht.
- Die Käppeli Digital AG ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.
2.2 Flugaufnahmen
2.2.1 Gesetzliche Rahmenbedingungen
Für die Erstellung der Luftaufnahmen, gelten besondere Ausführungsbedingungen. Insbesondere werden Flüge bei denen Luftaufnahmen erstellt werden, nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Die Vorschriften können unter dem Link des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/general.html) eingesehen werden. Die Käppeli Digital AG ist gehalten, insbesondere folgende generelle Ausführungskonstanten im Vorfeld zu berücksichtigen:
- kein Flug bei Regen oder Schneefall
- Flüge bis Windstärke von maximal 30 km/h
- es muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen (BVLOS Anträge können beim BAZL gestellt werden.)
- maximale Flughöhe 150 m
- maximale Entfernung zum Piloten horizontal 300 m
- keine Flüge über Menschenansammlungen (Gesetzgebung BAZL)
- Flugzeit je Flug z.Zt. 20 – 55 min, je nach Drohne und Zuladung
- GPS- Genauigkeit der Aufnahmedaten ± 2 – 3 cm
2.2.2 Wetter
Beanstandungen und/oder Schadenersatzforderungen aufgrund schlechtem Wetter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
2.2.3 Durchführung
Die Termine für die Befliegung und Datenaufbereitung der Daten sowie die Festlegung der technischen UAV-Konfiguration (Kameras und andere technische Systemkomponenten) werden nach Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt. Die Käppeli Digital AG behält es sich vor, Befliegungstermine insbesondere aufgrund meteorologischen Unwägbarkeiten jederzeit zu verschieben.
2.3 Überwachung
In Absprache mit dem Auftraggeber übernimmt die Käppeli Digital AG auch diverse Überwachungsdienstleistungen. Auch wenn durch solche Überwachungen das Risiko eines Ereignisses minimiert wird, kann ein Eintritt eines solchen Ereignisses nie gänzlich ausgeschlossen werden. Entsprechend übernimmt die Käppeli Digital AG weder Gewähr für das Verhindern eines Ereignisses noch ist die Käppeli Digital AG für den durch ein solches Ereignis versursachten Schaden haftbar.
3 Urheberrecht
Das Urheberrecht an allen Unterlagen wie z.B. Plänen, Skizzen, Berechnungen, Aufnahmen, die dem Auftraggeber vor oder nach Vertragsabschluss ausgehändigt werden, verbleibt bei der Käppeli Digital AG. Der Auftraggeber wird solche Unterlagen ausschliesslich zum vertraglich vereinbarten Zwecke benützen. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Käppeli Digital AG ist der Auftraggeber nicht berechtigt, aufgrund solcher Unterlagen Produkte für Dritte herzustellen oder solche Unterlagen zu kopieren, zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise Drittpersonen zur Kenntnis zu bringen, die nicht mit der Umsetzung des vertraglich vereinbarten Zwecks beauftragt sind. Lediglich in diesem Umfang wird dem Auftraggeber eine nicht exklusive und nicht übertragbare Nutzungslizenz erteilt.
Ausgenommen sind Aufnahmen im Sinne von Ziff. 2.2, welche mit Nennung: Foto Käppeli Digital AG, Sargans in Zeitschriften, Zeitungen, Prospekten oder anderen Medien abgedruckt werden dürfen. Darauf angebrachte COPYRIGHT-Aufdrucke dürfen dabei jedoch nicht entfernt werden. Ausserdem wird dem Auftraggeber das Recht eingeräumt, eine persönliche Auswahl der digitalisierten Lichtbilder nach Ziff. 2.2 auf der eigenen Homepage und innerhalb einschlägiger Internet-Portale (z.B. Facebook, Vimeo, YouTube, Instagram oder Google+) zur Eigenwerbung zu veröffentlichen.
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung und/oder einem unterlassenen, unvollständigen, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigen Urhebervermerk, wird eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10’000.- fällig. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
Die Einräumung eines Exklusivrechts bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
4 Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und Käppeli Digital AG verpflichten sich, den Inhalt der Geschäftsbeziehung sowie sämtliche im Rahmen der Vertragsverhandlungen zur Verfügung gestellten Dokumente vertraulich zu behandeln. Käppeli Digital AG ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber als Referenz anzugeben (inkl. auf der Website).
5 Datenschutz und Datenspeicherung
Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten, die für die Geschäftsabwicklung erforderlich sind, werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Zum Zweck von etwaigen Kreditprüfungen, kann ein Datenaustausch mit anderen Unternehmen und gegebenenfalls mit der Informationsstelle für Konsumkredit getätigt werden. Die Käppeli Digital AG behält sich das Recht vor, Kundenadressen für die eigene Werbung oder Werbung innerhalb der eigenen Firmengruppe zu verwenden. Die Auftraggeber haben selbst für die Sicherheit der Systeme, Programme und Daten zu sorgen. Die Käppeli Digital AG haftet nicht für Systemeingriffe durch Dritte oder für eine missbräuchliche Verwendung der dem Auftraggeber übermittelten bzw. bekannt gegebenen Daten.
Die von der Käppeli Digital AG in Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gefertigten Aufnahmen, Pläne, Skizzen, Modelle etc. können vom Auftraggeber während höchstens fünf Jahren nach Abnahme der letzten vertraglichen Leistung herausverlangt werden.
6 Haftungsbeschränkung
6.1 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher oder ausservertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verschulden, Verzug bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung, haftet die Käppeli Digital AG nur in Fällen des Vorsatzes und der Grobfahrlässigkeit. Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch der Betrag der Entschädigung für die letzten 12 Monate. Ausserdem wird die Haftung für indirekte oder Folgeschäden des Auftraggebers, insbesondere entgangenen Gewinn, ausdrücklich wegbedungen.
Die Haftung der Käppeli Digital AG erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die ein Dritter mit verursacht und/oder verschuldet hat.
6.2 Geodaten
Die Käppeli Digital AG übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer erhobenen, integrierten oder durch ihre Software abgeleiteten Geodaten. Insbesondere wird jede Haftung für allfällige Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden) welche durch fehlerhafte Geodaten entstehen abgelehnt. Der jeweilige Nutzer ist zur Kontrolle dieser Daten verpflichtet.
6.3 Internet-Dienstleistungen
6.3.1 Verfügbarkeit
Die Käppeli Digital AG gewährt für ihre Dienstleistungen weder den ununterbrochenen störungsfreien Betrieb, noch den störungsfreien Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung oder der Einführung neuer Technologien dienen, ist hiermit wegbedungen.
6.3.2 Daten
Die Käppeli Digital AG übernimmt keine Gewähr für die Integrität der gespeicherten oder über ihr System oder das Internet übermittelten Daten. Jede Gewährleistung für die versehentliche Offenlegung sowie Beschädigung oder der Löschung von Daten, die über ihr System gesendet, empfangen oder dort gespeichert werden, wird ausdrücklich wegbedungen.
6.3.3 Missbrauch der Verbindung
Die Käppeli Digital AG übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche Kunden durch Missbrauch der Verbindung (einschliesslich Viren) von Dritten zugefügt werden.
6.3.4 Weitergehende Haftung
Es wird jede weitergehende Haftpflicht, soweit gesetzlich zugelassen, wegbedungen. Insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von Käppeli Digital AG erbrachten Leistungen ergeben. Unabhängig von ihrem Rechtsgrund werden jegliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden, welche nicht durch die Leistungen der Käppeli Digital AG selbst entstanden sind, wie Nutzungsverluste, entgangene Gewinne, Verlust von Aufträgen, Betriebsunterbrüche sowie andere direkte oder indirekte Folgeschäden ausgeschlossen.
7 Schadloshaltung
Sollte die Käppeli Digital AG von Dritten aufgrund eines Schadens in Anspruch genommen werden, der diesen als Folge von oder im Zusammenhang mit der Verwendung eines Produktes entsteht, das aus einem Vertrag zwischen der Käppeli Digital AG und dem Auftraggeber resultiert, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Käppeli Digital AG vollständig schadlos zu halten.
Der Auftraggeber haftet für sämtlichen Mehraufwand, welcher der Käppeli Digital AG dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten (insb. Ziff. 1.4) oder weitere Pflichten gemäss diesen AGB oder dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag nicht oder nur mangelhaft wahrnimmt. Die Käppeli Digital AG hat den Mehraufwand auszuweisen.
8 Abwerbeverbot
Die Parteien verpflichte sich, alles zu unterlassen, was auf ein aktives Abwerben von Mitarbeitern oder Hilfspersonen der anderen Partei hinausläuft.
Das Abwerbeverbot gilt während der Dauer des Vertragsverhältnisses und während eines Jahres nach Beendigung desselben.
Eine Verletzung des Abwerbeverbots hat zur Folge, dass die verletzende Partei der verletzten Partei für jede Verletzung eine Konventionalstrafe von CHF 10’000.- schuldet. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet nicht von der weiteren Einhaltung dieser Ziffer.
9 Schlussbestimmungen
Sollte diese Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.
Eine verspätete oder (auch nur teilweise) unterlassene Ausübung von Rechten seitens einer Partei gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte und führt nicht zu deren Verwirkung.
Anwendbar ist materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“).
Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die ordentlichen Gerichte von Sargans. Die Käppeli Digital AG bleiben berechtigt, den Auftraggeber an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Ort zu betreiben oder einzuklagen